diese Produkte erhalten Sie bei miko-OFFICE:
Hilfestellung bei der Beantragung zur Förderung bei der Deutschen Rentenversicherung für einen zuschusswürdigen Gesundheitsstuhl & einen höhenverstellbaren Schreibtisch!
Rentenversicherungsträger bezuschussen Ihren Steh-Sitzarbeitsplatz und auch den Stuhl.
Die ergonomischen Vorteile von Steh-Sitz-Arbeitstischen, sowie orthopädischen Stühlen / Hockern sind medizinisch anerkannt. Daher übernehmen Rentenversicherungsträger bei ärztlich attestierten
Beschwerden die Kosten für Ihren motorisch höhenverstellbaren Schreibtisch und den Gesundheitsstuhl (Back App).
Jeder beschäftigte Versicherte, bei dem die notwendige Arbeitshilfe zur Aufrechterhaltung der Erwerbsfähigkeit dient und die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann einen Antrag auf
Bezuschussung für einen elektrisch höhenverstellbaren Tisch und einen Gesundheit fördernden Stuhl stellen. Vordrucke können unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de im Bereich Formulare/Rehabilitation herunter geladen werden.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. Am besten füllen Sie den Antrag für Kostenübernahme gemeinsam mit Ihrem Arzt aus, der Ihnen die Verordnung für diese Hilfsmittel erteilt.
2. Ich erstelle Ihnen ein Angebot für Ihren Steh- und Sitzarbeitsplatz und orthopädischen Hocker / Stuhl
3. Diese Unterlagen senden Sie an Ihren Rentenversicherungsträger
Die maximale Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger beträgt aktuell
Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
Richtlinie des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirm-geräten
Gesetz zur Umsetzung der EG Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weitere Arbeitsschutz-Richtlinien.
(SP 2.1 [BGI 650])
Die so genannte Flächennorm DIN 4543 beschreibt die Mindestabmessungen für Arbeitsflächen, freie Bewegungsflächen, Benutzerflächen im Sitzen und Stehen sowie für Zu- und Durchgänge. Sie regelt ebenfalls die möglichen Überlagerungen zwischen den unterschiedlichen Flächenarten.